Qualitätssicherung
Allgemeine Bestimmungen
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH UND VIELEN DANK FÜR DEN KAUF EINES VIOLA BIKE® PRODUKTS
Viola Bike bietet RAHMEN (Rahmensätze) oder komplette muskelbetriebene Fahrräder und E-Bikes (bestehend aus Rahmen, Gabel und allen Zubehörkomponenten) an, die direkt online über verschiedene Kanäle oder über seine spezialisierten VIOLA BIKE® Händler vertrieben werden, die komplett mechanisiert sind. Nur die Händler sind autorisiert, das Produkt für einen sicheren Gebrauch optimal einzustellen, insbesondere für die Einstellung von Schaltung und Bremsen. Jeder VIOLA BIKE® Rahmen hat einen numerischen Erkennungscode, der unentfernbar ist, und die Firma VIOLA BIKE weist darauf hin, dass die Originalität der Produkte durch die Registrierung der Produkte in ihrem Archiv gewährleistet ist. Käufern wird empfohlen, die Originalität der Produkte vor dem Kauf zu überprüfen, indem sie sicherstellen, dass die Rahmennummer mit der im Handbuch angegebenen Nummer übereinstimmt. Mit dem Begriff „Käufer“ ist der Endkunde gemeint. Die Voraussetzungen und Garantiebedingungen, die VIOLA BIKE gegenüber dem Käufer hat, sind nachstehend aufgeführt.
HERSTELLERGARANTIE
Die Garantie von 3 Jahren deckt nur den RAHMEN aller Modelle ab, die sowohl online als auch über autorisierte Kanäle oder von einem autorisierten VIOLA BIKE® Händler gekauft wurden. Beim Kauf eines FAHRRADS sind die am Fahrrad/Rahmen installierten Komponenten wie Räder, Bremsen, Vorbau, Schaltung, Batterien, Motoren oder jegliche Teile oder Komponenten durch die beschränkte Garantie der jeweiligen Hersteller abgedeckt, die wiederum durch einen mit Viola Bike abgeschlossenen Garantievertrag eine Garantie von 2 (zwei) Jahren gewährleisten.
DAUER DER GARANTIE
VIOLA BIKE® Produkte haben eine Garantie von 2 (zwei) Jahren, wenn sie auf www.violabike.it oder bei autorisierten VIOLA BIKE® Händlern gekauft wurden und frei von Herstellungs- oder Materialfehlern sind. Wenn die Garantie innerhalb von zehn Tagen nach dem Einzelhandelskauf registriert wird, reduziert sich die Garantie auf 1 (ein) Jahr im Falle einer Rechnungsstellung. Lackierungen, Aufkleber, Ladegeräte, Batterien und Motoren haben immer eine Garantie von 1 (ein) Jahr. Wird ein Produkt im Rahmen der Garantie kostenlos repariert oder ersetzt, bleibt das reparierte oder ersetzte Produkt durch die verbleibende Originalgarantie abgedeckt, und es erfolgt keine Verlängerung oder Ausweitung der Garantiezeit. Wird ein Produkt im Rahmen der Garantie ersetzt, geht das ersetzte Produkt in das Eigentum von Viola Bike über, jedoch sind Verbrauchsmaterialien (Reifen, Bremsbeläge) von der Garantie ausgeschlossen.
Wie im Gesetzesdekret Nr. 24/2002 über die Nachverkaufsgarantien festgelegt, halbiert sich die Garantie, wenn der Käufer eine Rechnung verlangt. In diesem Fall beträgt die Garantie 12 Monate, wobei Verbrauchsmaterialien wie Reifen ausgeschlossen sind und die Batterie sowie die elektrische Anlage eine Garantie von 6 Monaten mit einem Rücktrittsrecht innerhalb von 8 Tagen haben.
AUSSCHLUSS DER GARANTIE
Die folgenden Teile/Komponenten und Umstände führen zum Erlöschen der oben genannten Gewährleistungsrechte.
- Produkte ohne einen steuerlichen Beleg (Kassenzettel/Rechnung), der den Kauf belegt, begleitet von einem Original-Viola-Bike-Handbuch mit den vollständigen Daten des Eigentümers; für Online-Käufe ein gültiges Dokument, das den rechtmäßigen Kauf des Produkts belegen kann (z. B. Lieferschein/Zahlungsbeleg), begleitet vom Original-Viola-Bike-Handbuch mit den vollständigen Daten des Eigentümers. In beiden Fällen ist das Fahrradhandbuch, das die wichtigsten Fahrraddaten enthält, WICHTIG.
- Produkte, deren Identifikationscodes entfernt, verändert, gelöscht oder unleserlich gemacht wurden;
- Normaler Verschleiß;
- Schäden, die durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch, unsachgemäße Montage (z. B. falsche Anzugsdrehmomente), mangelnde oder fehlerhafte Wartung, Unfälle, versehentliche Stöße, Korrosion, die Verwendung von Reinigungsmitteln mit aggressiven Substanzen, die Verwendung inkompatibler Produkte, unsachgemäß durchgeführte Reparaturen und generell durch alles verursacht wurden, was keinen Material- oder Fabrikationsfehler darstellt;
- Produkte, die das Ende ihrer nützlichen Lebensdauer erreicht haben;
- Auswirkungen der UV-Strahlung (Verfärbung, Vergilbung, Farbveränderung);
- Auswirkungen der salzhaltigen Umgebung;
- Neu lackierte Produkte (auch wenn nur teilweise);
- Gewerblich genutzte Produkte;
- Produkte, die jegliche Modifikation, Manipulation oder Veränderung erfahren haben;
- Transportschäden (Verantwortung des Spediteurs);
- Ästhetische Mängel, die zum Zeitpunkt des Kaufs des Produkts leicht erkennbar waren;
- Arbeitskosten für die Reparatur oder den Austausch von Komponenten, die nicht von Viola Bike montiert wurden.
Diese Garantie ist ausdrücklich auf die Reparatur oder den Ersatz des defekten Produkts beschränkt. Alle Bestandteile des Fahrrads (Schaltung, Kette, Bremsen, Hebel, Lenker, Räder, Pedale, Kurbeln, Reifen, Sattel, Batterie, Motor usw.) sind von dieser Garantie ausgeschlossen, da sie von der beschränkten Garantie der jeweiligen Hersteller abgedeckt sind. Viola Bike übernimmt keine Verantwortung für direkte oder indirekte, Folge- oder Nebenschäden an Personen und/oder Sachen.
AUSÜBUNG DER GARANTIERECHTE
Die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten erfolgt bei Ihrem Viola Bike® Händler. Ihr Händler sendet den Garantieantrag (einschließlich Fotos der beschädigten Teile und der Rahmennummer) an Viola Bike, die nach Erhalt des Garantieantrags über das weitere Vorgehen entscheidet. Das im Rahmen der Garantie reparierte oder ersetzte Produkt wird an den Viola Bike® Händler gesendet. Bei einem ONLINE-Kauf erfolgt der direkte Kontakt mit Viola Bike, wobei Sie per E-Mail alle erforderlichen Unterlagen (Kopie eines Kaufnachweises, Kopie des Eigentümerhandbuchs, Kopie des vorliegenden Garantieformulars, Kopie eines Identitätsnachweises, Fotos der beschädigten Teile und die Rahmennummer) einsenden. Viola Bike entscheidet nach Erhalt des Garantieantrags über das weitere Vorgehen. Bei Nichteinhaltung dieses Verfahrens kann jegliche Garantie verweigert werden.
FREISTELLUNGSKLAUSEL
Diese Garantie lässt andere gesetzliche Rechte gemäß den nationalen Gesetzen des Staates unberührt, in dem der Kauf getätigt wurde. Sollte eine einzelne Klausel dieser Garantie gemäß den oben genannten nationalen Gesetzen ungültig sein, so verliert der restliche Teil derselben keinesfalls seine Gültigkeit und Wirksamkeit. Viola Bike behält sich das Recht vor, diese Police jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu löschen.
GERICHTSSTAND
Jegliche Streitigkeiten über die Garantie, den Kauf und die Verwendung der Produkte
VIOLA BIKE® unterliegen italienischem Recht, und der zuständige Gerichtsstand ist die Stadt Turin, Italien.
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QUALITÄTSGARANTIE
Alle Viola Bike Produkte entsprechen den ISO / CE / SGS Zertifikaten und den geltenden europäischen und italienischen Gesetzen für den Straßenverkehr (gemäß Art. 50 der Straßenverkehrsordnung) bezüglich Fahrrädern.
Fahrräder sind Fahrzeuge mit zwei oder mehr Rädern, die ausschließlich durch Muskelkraft mittels Pedalen oder ähnlicher Vorrichtungen angetrieben werden, die von den Personen auf dem Fahrzeug betätigt werden; als Fahrräder gelten auch Fahrräder mit Tretunterstützung, die mit einem elektrischen Hilfsmotor mit einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 KW ausgestattet sind, dessen Leistung progressiv reduziert und schließlich unterbrochen wird, wenn das Fahrzeug 25 km/h erreicht oder früher, wenn der Radfahrer aufhört zu treten.
2. Fahrräder dürfen eine Breite von 1,30 m, eine Länge von 3,5 m und eine Höhe von 2,20 m nicht überschreiten.